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Grundpflege (nach SGB XI)

 Unterstützung bei der Körperpflege

Hilfe beim An- und Auskleiden

Mobilisierung und Bewegungsförderung

Betten und Lagern

Umsetzung aller erforderlichen Prophylaxen

Inkontinenzversorgung

Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

 Wundbehandlung

Blutzuckerkontrolle

Durchführung von s.c. Injektionen

Katheterisierung der Harnblase

Blutdruck- und Pulsmessung

Versorgung einer Magensonde (PEG)

Versorgung einer Trachealkanüle

Durchführung von s.c. Infusionen

Anlegen von Kompressionsverbänden

Beratung nach § 37.3 SGB XI

 Pflichtberatung für Ihr Pflegegeld


PG 2/3: Alle 6 Monate

PG 4/5: Alle 3 Monate

Hauswirtschaftliche Versorgung

Reinigung der Wohnung

Waschen und Bügeln

Wohnung beheizen

Einkaufen

Geschirr spülen

Nahrungszubereitung

Bett beziehen

Zusätzliche Leistungen

Betreuung

Stundenweise Betreuung für Ihre Angehörigen (ab 2 Stunden)